


Ferienhort für alle!!! :-)
Die Ferienbetreuung ist ein zusätzliches Angebot und wird während neun Wochen in den Schulferien von Montag bis Freitag ganztägig geöffnet.
Der Ferienhort steht allen Schüler/innen ab Kindergartenstufe zur Verfügung und beinhaltet ein spezielles Programm.
Auch Kinder, welche den Hort während der Schulzeit nicht besuchen sind willkommen.
Öffnungszeiten Ferienhort
Montag bis Freitag von 06:45 bis 18.30 Uhr
Um gemeinsame Aktivitäten unternehmen zu können, gelten im Ferienhort spezielle Blockzeiten.
Das heisst, alle angemeldeten Kinder sind mindestens während dieser Zeit anwesend.
Andere Zeiten sind nach Absprache teilweise möglich.
Module und Tarife Ferienhort
Der Tarif für die Ferienbetreuung liegt bei Fr. 80.00 (ganzer Tag inkl. aller Mahlzeiten).
Anmeldung Ferienhort
Die Anmeldung für den Ferienhort erfolgt spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn. Die Anmeldungsformulare können von unserer Homepage heruntergeladen werden (www.krippe-hort.ch, Rubrik „Ferienhort“). Der verbindliche Anmeldungstermin ist auf dem Anmeldeformular ersichtlich. An Tagen ohne termingerechte Anmeldungen ist der Ferienhort geschlossen – nachträgliche Buchungen werden in diesen Fällen nicht berücksichtigt. Bei rechtzeitiger Anmeldung ist für Schüler/innen, welche den Schülerhort regelmässig besuchen ein Platz im Ferienhort gewährleistet.
Absenzen Ferienhort
Die Eltern sind für den Besuch ihrer angemeldeten Kinder im Ferienhort verantwortlich. Wenn das Kind den Ferienhort nicht besuchen kann (Krankheit, etc.), muss es von den Eltern möglichst bereits am Vorabend bis 18.00 Uhr abgemeldet werden. E-Mailadresse: kontakt@krippe-hort.ch, Telefon: 079/442 19 43. Die Kosten werden nicht zurückerstattet.
Die Annullation Ferienhort
Eine Annullation ist nicht möglich. Die Kosten werden nicht rückerstattet.
Rechnungstellung Ferienhort
Die Verrechnung erfolgt separat und ist vor dem Eintritt in den Ferienhort zu begleichen.
Versicherung
Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung und sind für die Krankenversicherung des Kindes verantwortlich. Die Kindertagesstätte verfügt über eine Haftpflichtversicherung.
Zusammenarbeit zwischen Krippe und Hort
Die Krippe und der Hort Kinderstube werden grundsätzlich als getrennte Betriebe in eigenen Räumlichkeiten geführt. Am Morgen, vor Schulanfang oder abends während der Abholzeiten können die Kinder des Hortes auch in der Krippe betreut werden und umgekehrt.
Änderungen dieser Betreuungsrichtlinien
Diese Betreuungsrichtlinien können auf aktuelle Bedürfnisse angepasst werden. Änderungen werden mitgeteilt.